Die Nachsorge richtet sich danach, wie ausgeprägt die Herzklappenerkrankung ist und welche Behandlungen durchgeführt wurden.
Patienten mit leichter bis mittelgradiger Herzklappenerkrankung sollten ihre Kontrolluntersuchungen beim Arzt regelmäßig wahrnehmen. Der Arzt überprüft die Leistungsfähigkeit des Herzens (Ruhe- und Belastungs-EKG, Ultraschalluntersuchung) und hört mit dem Stethoskop die Herztöne ab. Die Abstände zwischen den Terminen spricht der Arzt in der Regel mit jedem Patienten individuell ab.
Bei einem Patienten mit künstlicher oder biologischer Herzklappe hängen die zeitlichen Abstände der Nachsorgeuntersuchungen von bestimmten Faktoren ab: Unter anderem, ob eine Erkrankung wie Herzschwäche, Herzrhythmusstörungen, die koronare Herzkrankheit vorliegt und welche Herzklappe (künstlich, biologisch) verwendet wurde.
Wichtig für den Patienten sind vor allem die Nachsorgetermine. Der Arzt überprüft die Leistungsfähigkeit des Herzens durch ein Ruhe-EKG und die Herztöne mit dem Stethoskop. Unter Umständen kommen noch ein Belastungs-EKG und eine Ultraschalluntersuchung dazu.