Angeborene Herzfehler können sowohl beim ungeborenen Fötus als auch beim Neugeborenen oder Säugling festgestellt werden. Schwangere sollten daher ihre regelmäßigen, meist alle vier Wochen stattfindenden Ultraschalluntersuchungen beim Gynäkologen wahrnehmen, damit Herzfehler frühzeitig entdeckt werden können.